Statuten
Verein Buchprojekt Geschichte Ballwil
Name, Sitz und Zweck des Vereins
Art. 1 Name und Sitz
Der Verein Buchprojekt Geschichte Ballwil, gegründet am 1. Februar 2019 mit Sitz in Ballwil, ist ein gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Verein nach Art. 60-79 ZGB. Er ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 2 Zweck
Der Verein bezweckt die Herausgabe eines Buches über die Geschichte der Gemeinde und Pfarrei Ballwil.
II. Mitgliedschaft
Art. 3 Voraussetzungen, Beitritt und Aufnahme
1. Einzelmitglied kann jede natürliche Person, Kollektivmitglied jede juristische Person und jede Körperschaft des öffentlichen Rechts werden, sofern sie die Ziele des Vereins unterstützt und den Jahresbeitrag bezahlt.
2. Mitglieder
Die Aufnahme erfolgt durch die Bezahlung des Jahresbeitrages. Dieser wird jährlich durch die Vereinsversammlung festgesetzt.
Art. 4 Austritt und Ausschluss
1. Austritt
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand, in der Regel auf Ende eines Vereinsjahres.
2. Ausschluss
Ein Ausschluss durch Vorstandsbeschluss ist nur möglich nach vorausgehender Bekanntgabe des Ausschlussgrundes und Anhörung des betroffenen Vereinsmitglieds. Nichtbezahlung des Jahresbeitrags nach erfolgter Mahnung führt ohne weiteres zum Ausschluss.
Art. 5 Rechte und Pflichten
- Die Mitglieder unterstützen nach Massgabe ihrer Möglichkeiten tatkräftig die Herausgabe des Buches.
III. Organisation
Art. 6 Organisation
1. Die Organe des Vereins sind:
– die Vereinsversammlung
– der Vorstand
– die Kontrollstelle
2. Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Art. 7 Ordentliche Vereinsversammlung
1. Die ordentliche Vereinsversammlung findet jährlich im ersten Quartal des Kalenderjahres statt. Sie behandelt folgende Traktanden (nicht abschliessende Aufzählung):
– Genehmigung des Protokolls der letzten Vereinsversammlung
– Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes
– Bericht der Kontrollstelle und Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets
– Jahresprogramm
– Mitgliedermutationen
– Festsetzung der Mitgliederbeiträge
– Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten, der Vorstandsmitglieder und der Kontrollstelle
– Anträge der Vereinsmitglieder
2. Die Einladung zur ordentlichen Vereinsversammlung muss den Mitgliedern mindestens drei Wochen im Voraus unter Bekanntgabe der zu behandelnden Geschäfte zugestellt werden.
3. Die ordentliche Vereinsversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.
Art. 8 Ausserordentliche Vereinsversammlung
Der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder können unter Angabe des Zwecks die Einberufung einer ausserordentlichen Vereinsversammlung verlangen. Deren Einberufung erfolgt gemäss Art. 7, Abs. 2.
Art. 9 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und konstituiert sich selbst — mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten. Er legt die Zeichnungsberechtigung fest.
2. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, vollzieht die Beschlüsse der Generalversammlung und vertritt den Verein nach aussen.
Art. 10 Kontrollstelle
1. Die Kontrollstelle besteht aus zwei von der Vereinsversammlung gewählten Fachpersonen. Sie hat das Recht, jederzeit in die Rechnung und Kasse Einsicht zu nehmen. Sie prüft das gesamte Rechnungswesen des Vereins und erstattet zu Handen der Vereinsversammlung einen schriftlichen Bericht.
2. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
Art. 11 Finanzierung
- Die Einnahmequellen des Vereins sind:
– Mitgliederbeiträge
– Sponsoringbeiträge
– Spenden und Zuwendungen
– Beiträge öffentlicher Körperschaften
Art. 12 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
IV. Auflösung des Vereins
Art. 13 Auflösung
1. Der Verein wird aufgelöst, wenn der Vereinszweck erfüllt ist.
2. Die formelle Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Vereinsversammlung, sofern mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.
3. Das bei der Auflösung noch vorhandene Vereinsvermögen ist für kulturelle Belange in Ballwil einzusetzen.
Ballwil, 1. Februar 2019
Präsidentin
Miriam Marti Zemp
Aktuarin:
Ursi Stalder-Odermatt
Kassier:
Hanspeter Brügger
Ballwil, 1. Februar 2019
Präsidentin: Miriam Marti Zemp
Aktuarin: Ursi Stalder-Odermatt
Kassier: Hanspeter Brügger